
KOSTEN & KOSTENERSTATTUNG · PSYCHOTHERAPIE KÖLN
Informationen zur Kostenübernahme:
Privat, Beihilfe, Heilfürsorge, Kostenerstattungsverfahren und Selbstzahlung. Die Behandlung in meiner Praxis erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP).
Privatversicherte
Die Kosten für eine Psychotherapie werden von vielen privaten Krankenversicherungen ganz oder teilweise übernommen. Umfang und Höhe der Erstattung richten sich nach Ihrem individuellen Versicherungsvertrag. Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung über die geltenden Bedingungen.
Heilfürsorge der Bundeswehr
Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr können eine psychotherapeutische Behandlung im Rahmen der Heilfürsorge in Anspruch nehmen. Gerne informiere ich Sie über die erforderlichen Schritte und unterstütze Sie bei der Antragstellung.
Beihilfe
Für beihilfeberechtigte Patient*innen werden die Kosten in der Regel entsprechend den geltenden Beihilfevorschriften übernommen. Gerne unterstütze ich Sie bei Fragen zum Ablauf.
Kostenerstattungsverfahren
Sollten Sie gesetzlich versichert sein und derzeit keinen freien Therapieplatz in einer Kassenpraxis finden, kann eine Behandlung in meiner Privatpraxis im Rahmen der Kostenerstattung möglich sein. Der Antrag auf Kostenerstattung ist für Sie und mich oft aufwendig. Deshalb arbeite ich mit dem Dienstleister Tepavi zusammen, der viele organisatorische Schritte des Verfahrens übernimmt. Ob Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt, entscheidet allein sie. Weitere Informationen erhalten Sie im Gespräch mit mir und direkt bei Tepavi.

ABLAUF
Erstgespräch, Probatorik und Behandlungsbeginn
Im Erstgespräch (psychotherapeutische Sprechstunde) klären wir erste Fragen, Sie gewinnen einen Eindruck von mir und erhalten Informationen zum weiteren Ablauf. Wenn Sie sich für eine Therapie entscheiden, wird ein Behandlungsvertrag sowie (im Falle einer Selbstzahlerleistung) eine Honorarvereinbarung abgeschlossen.
Danach folgt die sogenannte Probatorik: 3–4 weitere Sitzungen, in denen Sie in Ruhe prüfen können, ob eine Therapie in meiner Praxis für Sie infrage kommt. Für mich dient diese Phase der Vorbereitung der Therapie sowie der Diagnostik. Erst danach beginnt die eigentliche Psychotherapie.
Zu Beginn der Therapie ist zudem eine körperliche Untersuchung durch einen Arzt oder eine Ärztin Ihrer Wahl erforderlich, der bzw. die einen Konsiliarbericht an mich übermittelt. Das entsprechende Dokument erhalten Sie von mir in den ersten Sitzungen.
Absageregelung: Vereinbarte Termine können bis 48 Stunden vorher kostenfrei abgesagt werden. Für später abgesagte oder nicht wahrgenommene Sitzungen wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 60 % einer Sitzung berechnet.

